Beispiel für Angaben zu reglementierten Berufen
Aufsichtsbehörde:
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Leipzig
Braustraße 2
04107 Leipzig
Berufsbezeichnung: Apotheker
Zuständige Kammer:
Sächsische Landesapothekerkammer
Pillnitzer Landstr. 10
01326 Dresden
Verliehen durch: Sachsen
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer
Regelungen einsehbar unter: www.slak.de/downloads/08-bo-lesefassung.pdf
Zulassungspflichtige Berufe
- Ärztin
- Zahnärztin
- Tierärztin
- Apothekerin
- Rechtsanwältin
- Patentanwältin
- Notarin
- Ingenieurin
- Steuerberaterin
- Wirtschaftsprüferin
- Architektin
Weitere zulassungspflichtige Berufe / Handwerke
https://www.handwerkskammer.de/5620,0,index.html?ctx=2
- Augenoptikerin
- Bäckerin
- Boots- und Schiffbauerin
- Brunnenbauerin
- Büchsenmacherin
- Chirurgiemechanikerin
- Dachdeckerin
- Elektromaschinenbauerin
- Elektrotechnikerin
- Feinwerkmechanikerin
- Fleischerin
- Friseurin
- Gerüstbauerin
- Glasbläserin und Glasapparatebauerin
- Glaserin
- Hörgeräteakustikerin
- Informationstechnikerin
- Installateurin und Heizungsbauerin
- Kälteanlagenbauerin
- Karosserie- und Fahrzeugbauerin
- Klempnerin
- Konditorinnen
- Kraftfahrzeugtechnikerin
- Landmaschinenmechanikerin
- Malerin und Lackiererin
- Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik
- Metallbauerin
- Maurerin und Betonbauerin
- Ofen- und Luftheizungsbauerin
- Orthopädieschuhmacherin
- Orthopädietechnikerin
- Schornsteinfegerin
- Seilerin
- Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen
- Straßenbauerin
- Stuckateurinnen
- Tischlerin
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
- Zahntechnikerin
- Zimmererin
- Zweiradmechanikerin
Geschützte Berufsbezeichnungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung#Gesch%C3%BCtzte_Berufsbezeichnungen
- Apothekerin
- Ärztin
- Tierärztin
- Zahnärztin
- Psychotherapeutin, Psychologische Psychotherapeutin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
- Rechtsanwältin, Kammerrechtsbeistand, Patentanwältin, Notarin
- Wirtschaftsprüferin, vereidigte Buchprüferin, Steuerberaterin, Steuerbevollmächtigte
- Öffentlich bestellte Sachverständige
- akademische Grade vor oder in Zusammenhang mit einer Berufsbezeichnung; z. B. die Bezeichnung „Diplom“ vor oder in Zusammenhang mit einer Berufsbezeichnung oder Fachrichtung, da sie einen akademischen Grad impliziert, z. B. Diplomschauspieler, Diplom-Ingenieur (FH), auch: Diplom für Freie Kunst.
- in- und ausländische Amtsbezeichnungen, Dienstbezeichnungen und Dienstgrade, z. B. Regierungsrätin, Kriminalkommissarin, Lokomotivführerin und Assessorin
- in- und ausländische kirchliche Amtsbezeichnungen (z. B. Pfarrer, Pastorin oder Kirchenrat).
Nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geschützte Berufsbezeichnungen:
- Architektin (landesrechtlich geschützt, z. B. in Baden-Württemberg)
- Innenarchitektin (landesrechtlich geschützt, z. B. in Baden-Württemberg)
- Landschaftsarchitektin (landesrechtlich geschützt, z. B. in Baden-Württemberg)
- Stadtplanerin (landesrechtlich geschützt, z. B. in Baden-Württemberg)
- Notarin
- Ingenieurin (landesrechtlich geschützt, z. B. in Baden-Württemberg)[3]
- Beratende Ingenieurin (landesrechtlich geschützt, z. B. in Baden-Württemberg)[4]
Staatliche Abschlussbezeichnungen:
- von Fachschulen, beispielsweise Staatlich geprüfter Techniker oder Staatlich geprüfte Betriebswirtin
- von Berufsfachschulen, beispielsweise Staatlich anerkannte Ergotherapeutin oder Staatlich geprüfte Physiotherapeutin
- von Berufsakademien, beispielsweise Diplom-… (BA) oder Bachelor (diese sind keine akademischen Grade)
- Abschlüsse auf Meisterebene, beispielsweise Handwerksmeisterin, Industriemeisterin, Fachmeisterin oder Fachwirtin
- Polierin
- Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin (landesrechtlich geschützt beispielsweise in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen) oder Lebensmittelchemikerin (landesrechtlich geschützt in Hamburg) und davor die vor Einführung dieser Bezeichnung verwendete Bezeichnung Nahrungsmittelchemikerin
- Psychologin
- Heilpraktikerin (nicht ausschließlich geschützt, siehe Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung)
- Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Krankenschwester/Krankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger (ordnungswidrig nach § 21 Krankenpflegegesetz)
- Rettungsassistentin (ordnungswidrig nach dem Rettungsassistentengesetz)
- Notfallsanitäterin (Ordnungswidrigkeit nach dem "Notfallsanitätergesetz")
- Altenpflegerin (ordnungswidrig nach § 27 Altenpflegegesetz)
- Hebamme/Entbindungspfleger (ordnungswidrig nach § 25 Hebammengesetz)
- Ergotherapeutin, Physiotherapeutin, Logopädin, Erzieherin, Podologin
- Zertifizierte Mediatorin (§ 5 Mediationsgesetz)
Berufsbezeichnungen, die den Begriff „Inkasso“ enthalten sowie die Berufsbezeichnung „Rentenberater“ oder diesen zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen dürfen nur von entsprechend registrierten Personen geführt werden (§ 11 Abs. 4 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen).
Beispiele nicht geschützter Berufsbezeichnungen
Viele Berufsbezeichnungen, bei denen man dem Anschein nach auf eine nach ordnungsgemäßer Prüfung abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium schließen könnte, sind nicht geschützt.
Sie können somit von jeder Person aufgrund nicht vorhandener gesetzlicher Regelung legal geführt werden und sind kein Beweis besonderer Fachkompetenzen oder gar besonderer rechtlicher Befugnisse.
Beispiele:
- Lehrbeauftragte, Wissenschaftlerin, Forscherin, Lehrerin (die Amtsbezeichnung „Lehrerin“ ist allerdings geschützt), Dozentin, Pädagogin
- Juristin, Ethnologin, Biologin, Physikerin, Informatikerin, Meteorologin, Medienwissenschaftlerin, Journalistin, Redakteurin, Medizinerin
- Detektivin, Privatdetektivin, Ermittlerin, Personenschützerin
- Coach, Sachverständige (siehe auch oben), Gutachterin, Verkehrsexpertin, Unternehmensberaterin, Vermögensberaterin, Versicherungsvertreterin
- Betriebswirtin, Buchhalterin (sofern ohne Zusatz wie beispielsweise Geprüfter Betriebswirt oder Geprüfter Bilanzbuchhalter), Havariekommissarin
- Mediatorin (sofern ohne Zusatz wie beispielsweise Zertifizierte Mediatorin)
- Flugkapitänin, Kapitänin, Matrosin, Pilotin
- Lokführerin (Lokomotivführerin ist hingegen als Amtsbezeichnung geschützt)
- Designerin
- Schauspielerin
- Technikerin, (sofern ohne Zusatz wie beispielsweise Staatlich geprüfter Techniker)
- Aktuarin
- Hundetrainerin